bwOZG

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) an den Universitäten und Hochschulen des Landes Baden-Württemberg

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Gesetzgeber im August 2017 den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen für Bürger*innen und Unternehmen sowie ein strukturiertes Angebot dieser Online-Verwaltungsleistungen über einen Portalverbund definiert. Für Universitäten und Hochschulen sind dabei die Themenfelder Bildung und Forschung von Bedeutung. Die in diesen Themenfeldern beschriebenen OZG-Leistungen sind von den Einrichtungen entsprechend umzusetzen.
Durch die abgelaufene Umsetzungsfrist des OZG zum 31.12.2022 und dem folgenden OZG-Änderungsgesetz welches seit dem 20.01.23 als Referentenentwurf vorliegt, ist allen Beteiligten bewusst, dass die vollständige Umsetzung der im OZG beschriebenen Leistungen sowohl für den Hochschulbereich als auch darüber hinaus, eine deutlich längere Zeitspanne benötigt.

Dabei wird das OZG durch verschiedene weitere Maßnahmen flankiert. Nennenswert sind hierbei europäische Vorgaben zur Single-Digital Gateway Verordnung (SDG), die Erasmus Charta for Higher Education (ECHE) und die European Student Card Initiative (ESCI) sowie nationale Großvorhaben wie die Registermodernisierung (RegMoG) und das dazugehörige Identifikationsnummerngesetz (IdNrG). Die genannten Projekte bzw. Programme befinden sich momentan in sehr unterschiedlichen Stadien der Umsetzung. Für die Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ergibt sich genauso wie für alle anderen Hochschulen die Notwendigkeit, bestehende interne Prozesse grundlegend anzupassen. Obwohl die Digitalisierung der betreffenden Prozesse bereits weit fortgeschritten ist, besteht ein großer und dringender Handlungsbedarf.

Innerhalb des Projekts sollen alle laufenden deutschland- und europaweite Aktivitäten verfolgt und im Sinne der baden-württembergischen Hochschullandschaft Einfluss auf die Entwicklungen genommen werden. Dazu teilen sich die OZG-Koordinator*innen die zu beobachtenden Gremien und Projekte untereinander auf, befinden sich dazu im regelmäßigen Austausch untereinander sowie mit den Expert*innen an den jeweiligen Hochschulen.

Die OZG-Umsetzung wird vorwiegend Aufwände auf lokaler Ebene an jeder einzelnen Hochschule hervorbringen. Hierzu zählen beispielsweise die Anpassung des Identitätsmanagements an die künftigen OZG-Nutzerkonten auf Landes- und Bundesebene, die Integration der jeweiligen Hochschule in das Serviceportal des Landes Service-BW, sowie die Anpassung der Anbindung an die bundesweiten Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) für zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Zusammenfassend lässt sich die Aufgabe des Projekts als Koordinationsunterstützung für die digitale Transformation an den Hochschulen des Landes beschreiben. Die Basis hierfür bietet die bereits weit umgesetzte Digitalisierung der einzelnen Einrichtungen. Im Fokus steht dabei das Campus-Management, da vorwiegend Dienste für Studienbewerbende und Studierende durch das OZG adressiert sind.

Projektpartner

alle Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg

Projektlaufzeit

01.07.2022-31.12.2026

Projektförderer

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg