Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für Datengeber*innen

KonDATA ist ein über das Internet nutzbarer Dienst für die Archivierung und Publikation von Forschungsdaten aus wissenschaftlichen Studien und Projekten. KonDATA ist ein Dienst der Universität Konstanz und wird vom Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum der Universität Konstanz [im Folgenden: KIM der Universität Konstanz] betrieben. Über KonDATA können Forschende der Universität Konstanz [im Folgenden: Datengeber*innen] Forschungsdaten zu Datenpaketen zusammenstellen, mit Metadaten beschreiben und dauerhaft speichern mit dem Ziel, diese Daten öffentlich zugänglich zu machen.

§ 1 Berechtigung zur Nutzung von KonDATA

  1. KonDATA dient ausschließlich zur Archivierung und Publikation von Forschungsdaten. Die Nutzung des Dienstes zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.
  2. Zur Einstellung von Forschungsdaten in KonDATA sind alle Angehörigen der Universität Konstanz berechtigt. Externe Nutzer*innen können auf Anfrage zugelassen werden.

§ 2 Lizenz und Urheberrechte

  1. Datengeber*innen räumen der Universität Konstanz für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist das einfache, räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche Recht ein, die von ihnen eingestellten Forschungsdaten zu nutzen. Von diesem Nutzungsrecht umfasst sind insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentliche Zugänglichmachung der eingestellten Datenpakete. Sofern dies zur langfristigen Archivierung oder Gewährleistung der Lesbarkeit erforderlich ist, ist es der Universität gestattet, Datenpakete in andere Formate zu konvertieren.
  2. Die Nutzung und Zugänglichkeit der eingestellten Forschungsdatensätze richtet sich gegenüber Dritten nach den von den Datengeber*innen gewählten Zugangsbedingungen. KonDATA bietet beim Einstellen eines Datenpaketes unterschiedliche Lizenzen an. Vertragspartner der Datennutzer*innen wird dabei die Datengeber*innen.
  3. Datengeber*innen können eine Embargofrist festlegen, nach deren Ablauf die eingestellten Forschungsdaten publiziert werden. Die Universität Konstanz macht eingestellte Datenpakete nur öffentlich zugänglich, soweit dies die von den Datengeber*innen gewählten Lizenzen bzw. Embargofristen erlauben.
  4. Die Rechte der Datengeber*innen an ihren Forschungsdaten werden durch diese Regelungen gewahrt. Insbesondere steht es ihnen frei, ihre Daten an anderer Stelle erneut zu veröffentlichen oder zu archivieren und für weitere Forschungsprojekte zu verwenden.
  5. Die Universität Konstanz ist berechtigt, Nutzungsrechte an die Betreiber*innen anderer Forschungsdatenrepositorien zu übertragen und ihnen zu gestatten, das Werk auf deren Servern zu vervielfältigen, zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen. Vertragliche Regelungen, die mit Datengeber*innen vereinbart wurden, müssen dabei auch von Dritten gewahrt werden. Die Universität informiert – soweit mit vertretbarem Aufwand möglich – die Datengeber*innen.
  6. Die Datengeber*innen und die Universität Konstanz stellen in KonDATA zur Beschreibung der eingestellten Forschungsdaten erzeugte Metadaten unter CC0 1.0 Universell Public Domain Dedication frei zur Verfügung.

§ 3 Pflichten der Datengeber*innen

  1. Für die Korrektheit der eingestellten Forschungsdaten sind die Datengeber*innen verantwortlich. Sie tragen dafür Sorge, dass die Einhaltung wissenschaftlicher Standards sichergestellt wird. Die eingestellten Daten und Materialien werden keiner inhaltlichen oder wissenschaftlichen Prüfung durch den Betreiber unterzogen.
  2. Die Datengeber*innen sind zur Mitwirkung bei der Abwehr von Gefahren für die Internetanwendung verpflichtet. Dazu zählen unter anderem die Geheimhaltung von Zugangsdaten und die Verwendung sicherer Passwörter sowie die Einhaltung von Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik auf privaten Endgeräten der Datengeber*innen. Dies beinhaltet auch, Auffälligkeiten umgehend zu melden. Bei mangelnder Mitwirkung der Datengeber*innen darf die Universität Konstanz den Zugang zu KonDATA beschränken oder sie in schwerwiegenden Fällen gänzlich von der Nutzung ausschließen.
  3. Rechtswidrige Inhalte – z.B. gewaltverherrlichender, volksverhetzender oder ehrverletzender Art – dürfen in KonDATA nicht eingestellt werden. Es obliegt den Datengeber*innen sicherzustellen, dass eingestellte Forschungsdaten nicht gegen geltende Gesetze oder Geheimhaltungsabreden verstoßen.
  4. Die Datengeber*innen stellen zudem sicher, dass durch die Veröffentlichung bzw. Archivierung der eingestellten Daten in KonDATA keine Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere tragen Datengeber*innen dafür Sorge, dass Kooperationspartner oder andere Personen mit Rechtspositionen an den Forschungsdaten der Veröffentlichung in KonDATA zustimmen bzw. erforderliche Nutzungsrechte übertragen.
  5. Datengeber*innen verpflichten sich, die Universität von allen Ansprüchen, die sie aufgrund von Verletzungen von Urheber-, Verwertungs-, Marken- oder sonstigen Rechten Dritter zu verantworten haben, freizustellen und der Universität die eventuell aus der Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu erstatten. Gesetzliche Haftungsprivilegierungen beispielsweise für Beschäftigte der Universität bleiben unberührt.
  6. Wird die Universität in Zusammenhang mit in KonDATA eingestellten Daten von einem Dritten in Anspruch genommen, sind Datengeber*innen verpflichtet, die Universität bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen. Insbesondere sind unverzüglich alle zur Abwehr von Ansprüchen notwendigen Informationen und Beweismittel zu übergeben.
  7. Datengeber*innen sind dafür verantwortlich, der Universität Konstanz Änderungen der hinterlegten Kontaktdaten mitzuteilen.

§ 4 Pflichten und Haftung der Universität Konstanz

  1. Die Universität Konstanz behält sich vor, die Aufnahme von Datensätzen oder sonstigen Materialien abzulehnen, sofern Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit oder formale Unzulänglichkeiten einer Archivierung oder Veröffentlichung entgegenstehen.
  2. Datengeber*innen haben keinen Rechtsanspruch auf die Verwendung bestimmter Softwaresysteme, Komponenten, Versionen oder Konfigurationen beim Betrieb von KonDATA. Technische Entscheidungen, insbesondere die Auswahl von Betriebssystemen, die Beurteilung der Realisierbarkeit von Neuentwicklungen und Maßnahmen zur Serversicherheit werden unter Berücksichtigung rechtlicher Regeln und technischer Standards von der Universität Konstanz getroffen und umgesetzt.
  3. Die Universität Konstanz stellt eine möglichst unterbrechungsfreie Funktionstüchtigkeit von KonDATA sicher. Sie ist aber berechtigt, den Zugang zu KonDATA bzw. zu einzelnen Datenpaketen zu unterbrechen, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen notwendig wird. Insbesondere ist die Universität Konstanz befugt, den Zugriff auf ein Datenpaket zu sperren und es gegebenenfalls zu löschen, sofern Hinweise auf Rechtsverstöße im Zusammenhang mit diesem Datenpaket vorliegen. Vor bewusst herbeigeführten Unterbrechungen der Erreichbarkeit bzw. der Löschung von Datenpaketen ist die Universität Konstanz um Ankündigung bemüht, kann dies jedoch nicht garantieren.
  4. Die Universität Konstanz führt regelmäßige Datensicherungen durch. Art und Häufigkeit wird anhand gängiger sicherheitstechnischer Standards und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien festgelegt. Bei einem Datenverlust bemüht sie sich um Wiederherstellung des letzten gesicherten Systemzustands. Es besteht jedoch kein Anspruch der Datengeber*innen auf die Herbeiführung eines bestimmten gespeicherten Zustands von Datenpaketen.
  5. Der physische Erhalt aller eingestellten Datensätze wird mindestens für zehn Jahre sichergestellt. Darüber hinaus wird keine Gewährleistung übernommen. Insbesondere wird die dauerhafte Lesbarkeit von Dateiformaten in KonDATA nicht garantiert.
  6. Die Haftung der Universität Konstanz für Schäden, die den Datengeber*innen in Zusammenhang mit der Nutzung von KonDATA entstehen, ist auf grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten begrenzt. Die Universität haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die durch Nutzer*innen oder Dritte entstehen.

§ 5 Datenschutz

  1. Personenbezogene (Meta-)Daten, die im Rahmen der Einstellung von Forschungsdaten in KonDATA erhoben werden, verarbeitet die Universität Konstanz gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, b und e DSGVO. Diesbezüglich gelten die Datenschutzhinweise der Universität Konstanz.
  2. Datengeber*innen obliegt es, ihre Mitautor*innen bzw. Projektpartner*innen, soweit sie diese in den Metadaten namentlich anführen, über die Datenverarbeitung zu informieren. Dazu wird empfohlen, die Datenschutzhinweise der Universität Konstanz weiterzuleiten.

§ 6 Kosten

  1. Die Universität Konstanz stellt Datengeber*innen für die Nutzung von KonDATA keine Kosten in Rechnung.

§ 7 Löschung und Rechtsnachfolge

  1. Die Löschung eingestellter Datensätze durch Datengeber*innen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmenfällen (z.B. fehlerhafte Dateien, rechtliche Gründe) können Daten nach Rücksprache mit dem KIM der Universität Konstanz zurückgezogen werden. Die entsprechenden Metadaten werden jedoch weiterhin öffentlich nachgewiesen und die für den Datensatz vergebene DOI löst weiterhin auf den entsprechenden Eintrag in KonDATA auf. Dieser Eintrag wird um einen Hinweis auf den Rückzug der Daten ergänzt.
  2. Datensätze mit einer spezifizierten Aufbewahrungszeit werden nach dem Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht direkt gelöscht. Zunächst werden vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Nachrichten an die zum Datensatz hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse verschickt. Soll die Aufbewahrungsfrist nicht verlängert werden oder erfolgt keine Reaktion durch die Datengeber*innen, werden die Daten dem Universitätsarchiv zur Übernahme angeboten. Lehnt dieses die Übernahme ab, werden die Datensätze endgültig gelöscht.
  3. Im Fall einer Rechtsnachfolge an Datenpaketen haben die Datengeber*innen das KIM der Universität Konstanz zu informieren und die Nachfolger*innen zu benennen. Ist insbesondere in folgenden Fällen
    (a) Ableben der Datengeber*innen oder
    (b)Schließung des datengebenden Instituts oder
    (c) Nicht-Nachvollziehbarkeit des Verbleibs der Datengeber*innen
    eine Rechtsnachfolge nicht mehr einwandfrei nachvollziehbar, so nimmt die Universität Konstanz die Rechte an den archivierten Datenpaketen treuhänderisch wahr.

05.11.2021

Nutzungshinweise für Datennutzer*innen

KonDATA ist ein über das Internet nutzbarer Dienst für die Archivierung und Publikation von Forschungsdaten aus wissenschaftlichen Studien und Projekten. KonDATA ist ein Dienst der Universität Konstanz und wird vom Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum der Universität betrieben. Über KonDATA können Forschende der Universität Konstanz [im Folgenden: Datengeber] Forschungsdaten zu Datenpaketen zusammenstellen, mit Metadaten beschreiben und dauerhaft speichern mit dem Ziel diese Daten öffentlich zugänglich zu machen. Eine inhaltliche Bewertung und Qualitätsprüfung findet ausschließlich durch die Datengeber*innen statt.

  1. Das Nutzungsverhältnis zwischen Datennutzer*innen und der Universität Konstanz erschöpft sich im Download von Datenpaketen oder Metadaten. Die Nutzungsbedingungen richten sich nach den Vorgaben der Datengeber*innen. Die Universität behält sich vor, die Nutzung von KonDATA einzuschränken oder den Dienst ganz einzustellen.
  2. Nicht alle Datensätze in KonDATA sind frei zugänglich. Sofern Datengeber*innen sich die Rechte vorbehalten haben, kann Datennutzer*innen auf Anfrage Zugang gewährt werden. Voraussetzung ist in diesen Fällen eine Registrierung bzw. Legitimierung über Shibboleth.
  3. Persönliche Daten der Datennutzer*innen werden nur erhoben, soweit dies zur Authentifizierung und zum Betrieb von KONDATA erforderlich ist. Nähere Informationen finden sich in den Datenschutzbestimmungen der Universität Konstanz.
  4. Die Universität Konstanz übernimmt für Richtigkeit, Aktualität und Zuverlässigkeit der bereitgestellten Forschungsdaten keine Gewährleistung und Haftung, außer im Fall einer zwingenden gesetzlichen Haftung.
  5. Datennutzer*innen werden für das Recherchieren in KonDATA und für das Herunterladen von Datenpaketen keine Kosten in Rechnung gestellt.
  6. Datennutzer*innen verpflichten sich, die Lizenzbedingungen der bereitgestellten Datenpakete einzuhalten.

05.11.2021

Datenschutzinformation

Datenschutzerklärung
für den Dienst „KonDATA“

I.       Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten (Artikel 37 DSGVO)

Der Datenschutzbeauftragte (Artikel 37 DSGVO) des Verantwortlichen ist:

DDSK GmbH
Michael Lecheler
E-Mail: datenschutzbeauftragter@uni-konstanz.de

Website: Datenschutzbeauftragter

II.         Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:

Universität Konstanz
vertreten durch die Rektorin Prof. Dr. Katharina Holzinger
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Tel.: +49 7531 88-0
E-Mail: kondata@uni-konstanz.de

III.         Bereitstellung des Dienstes und Erstellung von Logfiles

1.        Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Bei jedem Zugriff eines Nutzers oder einer Nutzerin auf die Webseite von KonDATA bei jedem Abruf einer Datei oder sonstigen Ressource werden Daten erhoben, die Sie aus der allgemeinen Datenschutzinformation der Webseiten der Universität Konstanz entnehmen können: https://www.uni-konstanz.de/universitaet/allginfo-footer/datenschutzinformation/. Zusätzlich zu diesen Informationen erhebt KonDATA folgende Daten:

  • Falls Sie sich angemeldet haben: Benutzerkennung oder E-Mail-Adresse
  • Gegebenenfalls Suchanfragen

Diese personenbezogenen Daten sind Administrator*innen des Dienstes zugänglich.

Beim Veröffentlichen von Forschungsdaten werden folgende Informationen der Datengeber*innen und ggf. weiterer Personen, die an der Erstellung der Forschungsdaten beteiligt waren, gespeichert und veröffentlicht (im folgenden Metadaten genannt):

  • Vollständiger Name
  • Organisationszugehörigkeit
  • ORCID-ID (optional)

In den veröffentlichten Forschungsdaten können personenbezogene Daten enthalten sein.

2.        Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Speicherung der Logfiles ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) i.V.m. Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 4 Landesdatenschutzgesetz BW (im Folgenden: LDSG) in der ab dem 6. Juni 2018 geltenden Fassung.

Rechtsgrundlage für die Speicherung der Metadaten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO (Vertragserfüllung des Vertrags über die Nutzung des Dienstes KonDATA), Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. §§ 13, 14 LDSG, § 28 Abs. 2 LHG.

Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Informationen in den veröffentlichten Daten sind Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und e) DSGVO. Beruht die Datenverarbeitung auf der Einwilligung der Betroffenen wird diese durch die Datengeber*innen nachgewiesen.

3.        Zweck der Datenverarbeitung

Die protokollierten Daten werden verwendet, um den Betrieb eines Repositoriums zur Speicherung von Forschungsdaten zu gewährleisten. Ebenfalls dienen sie zur Erkennung, Eingrenzung und Behebung von Störungen oder Fehlern an den Systemen, die für den Betrieb von KonDATA notwendig sind. Davon umfasst sind auch Störungen, die zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit der Informations- und Kommunikationsdienste oder zu einem unerlaubten Zugriff auf die Systeme führen können.

4.        Dauer der Speicherung

Die Löschung eingestellter Datensätze durch Datengeber ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmenfällen (z.B. fehlerhafte Dateien, rechtliche Probleme) können Daten nach Rücksprache mit dem KIM der Universität Konstanz zurückgezogen werden. Datensätze mit einer spezifizierten Aufbewahrungszeit werden nach dem Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht direkt gelöscht. Zunächst werden vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Nachrichten an die zum Datensatz hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse verschickt. Soll die Aufbewahrungsfrist nicht verlängert werden oder erfolgt keine Reaktion durch die Datengeber*innen, werden die Daten dem Universitätsarchiv zur Übernahme angeboten. Lehnt dieses die Übernahme ab, werden die Datensätze endgültig gelöscht. Die entsprechenden Metadaten werden jedoch weiterhin öffentlich nachgewiesen und die für den Datensatz vergebene DOI löst weiterhin auf den entsprechenden Eintrag in KonDATA auf. Dieser Eintrag wird um einen Hinweis auf den Rückzug der Daten ergänzt.

Die in den Logdateien gespeicherten Daten (IP-Adresse, besuchte Webseiten, Suchanfragen, Erkennungsdaten der verwendeten Browser- und Betriebssysteme, besuchte Webseiten), werden nach 7 Tagen gelöscht, so dass eine Zuordnung der weiteren erhobenen Daten zu einer Person dann nicht mehr möglich ist.

Die anonymisierten Daten werden für statistische Zwecke verwendet, um die Gestaltung der Angebote kontinuierlich zu optimieren.

IV.         Verwendung von Cookies

Beim Besuch einer Seite wird vom Browser ein so genanntes Sitzungs-Cookie auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert. KonDATA bzw. die für den Dienst verwendete Software, verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies, die spätestens mit dem Schließen des Browsers gelöscht werden. Die Sitzungs-Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, so dass anhand der Sitzungs-ID kein Bezug auf die Person des Nutzers oder der Nutzerin hergestellt werden kann oder beabsichtigt ist. Die Speicherung dieser Cookies kann durch entsprechende Einstellungen im Browser ausgeschaltet werden. Die Nutzung der Seite wird dadurch nicht eingeschränkt, lediglich die Antwortzeit des Servers kann sich geringfügig verschlechtern.

Eine Ausnahme hiervon bilden nach einem einmaligen Authentifizierungsvorgang für geschützte Bereiche gesetzte Sitzungs-Cookies. Ihr Sinn und Zweck ist es, mehrere zusammengehörige Anfragen des Nutzers oder der Nutzerin zu erkennen und damit die Authentifizierung während des Besuchs aufrechtzuerhalten. Das Verhindern dieser Cookies würde zu einer eingeschränkten Benutzbarkeit der Anwendung führen.

V.       Widerspruchsrecht

In den Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten gem.  Art. 6 Abs. 1 lit. e) erfolgt, haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung. Erfolgt der Widerspruch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses kann dies zur Folge haben, dass eine Vertragsdurchführung nicht mehr möglich ist.

VI. Sonstige Rechte der betroffenen Personen

  • Sie haben das Recht, von der Universität Konstanz Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten und/oder unrichtig gespeicherte personenbezogene Daten gemäß Art. 16 DSGVO berichtigen zu lassen.
  • Sie haben darüber hinaus das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
  • Beruht die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung kann diese jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt bis zum Widerruf unberührt.
  • Bitte wenden Sie sich zur Wahrnehmung Ihrer Rechte an den Datenschutzbeauftragten, E-Mail datenschutzbeauftragter@uni-konstanz.de .

Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de)