Schließungs- und Nutzungsregelungen

Nutzungsregelung

Der Nutzer hat bei der Nutzung des Server Housing Services und dem Betrieb des Nutzer-Equipments im Stellplatz sicherzustellen, dass die nachfolgenden Nutzungsbedingungen durch ihn und seine Mitarbeiter (Antragstellender Administrator, dessen Vertreter; im folgenden auch „Beauftragte“ genannt) eingehalten werden:

  1. Es ist dem Nutzer strikt untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen irgendeines Teiles des Stellplatzes oder des Serverraums herbeizuführen, insbesondere die Boden-Abdeckung anzuheben oder Löcher hineinzubohren oder Arbeiten an den Kabelführungen im Serverraum vorzunehmen.
  2. Der Nutzer hat den ihm zugewiesenen Server Housing-Stellplatz sauber zu halten und Müll, Verpackungsmaterial sowie solches Nutzer-Equipment, das nicht im Serverraum genutzt wird, unverzüglich aus den Serverräumen zu entfernen. Eine Zwischenlagerung von Geräten ist nur nach vorheriger Rücksprache gestattet. Kabel müssen innerhalb der Racks sachgemäß verlegt werden. Sonderverkabelungen sind nur nach vorheriger Rücksprache mit dem KIM erlaubt.
  3. Das gesamte Nutzer-Equipment muss entsprechend den Hersteller-Angaben in der mitgelieferten Dokumentation installiert, betrieben und gewartet werden.
  4. Bei Installation und Betrieb des Nutzer-Equipments hat der Nutzer die in aktuellen Anordnungen vor Ort festgelegten Grenzwerte hinsichtlich Gewicht, Größe, Stromverbrauch, Wärme-Emissionen, Geräuschentwicklung sowie sonstigen Merkmalen des Nutzer-Equipments einzuhalten. Der Betrieb von drahtlosen Kommunikations- oder Übertragungsgeräten (Wireless LAN o.Ä.) sowie der Betrieb jedes anderen Gerätes, das elektromagnetische oder sonstige Strahlung emittiert, die das ordnungsgemäße Funktionieren der IT- oder Telekommunikationseinrichtungen im Serverraum stören kann, ist dem Nutzer untersagt.
  5. Der Nutzer darf administrative Arbeiten an seinem Equipment nur in den Bereichen durchführen, die ihm ausdrücklich für administrative Arbeiten zugewiesen sind.
  6. Es ist dem Nutzer strikt untersagt, Nutzer-Equipment außerhalb des ihm zugewiesenen Stellplatzes aufzubauen, zu lagern oder zu betreiben.
  7. Der Nutzer darf giftige, entflammbare, explosive oder in anderer Weise gefährliche Materialien, wie z.B. Batterien oder Reinigungsmittel, Waffen jeglicher Art, Flüssigkeiten, Kameras/Video-Ausrüstungen oder Tabak und ähnliche Produkte nicht in den Serverraum bringen.
  8. Der Nutzer darf in den Serverräumen weder eigene Generatoren noch Stromversorgungs-Equipment betreiben.
  9. Der Nutzer darf keine Schließvorrichtungen anbringen oder ersetzen; er darf auf keine andere Weise den Zugriff von KIM-Mitarbeitern auf Teile des Serverraums blockieren.
  10. Der Nutzer unterwirft sich den Richtlinien des KIM, den weiteren Dokumenten des zur Hausordnung einschließlich deren Überarbeitungen sowie allen angemessenen Anweisungen der Vertreter des KIM.

Schließungsregelung

Bitte lesen Sie die Anleitung für den Zugang zu den Serverräumen 
mit aktiver Alarmsicherung (rechts im Fenster) sorgfältig durch

Um den gestiegenen Anforderungen bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit folge zu leisten sind die Serverräume V415 und N404a dauerhaft aktiv alarmgesichert. Das heißt, dass der Zugang zu den Räumen nur mit entsprechendem Transponder und Smartkey erfolgen kann.

Der Transponder und Smartkey ist für alle berechtigten Personen am i-Punkt erhältlich. Personen die bisher den Zugang über den Transponder in die Räume haben, sowie uns bereits gemeldete Personen sind als berechtigte Personen bei dem I-Punkt hinterlegt.

  • Der physische Zugang zu den Rechnerräumen ist elektronisch alarmgesichert und kann nur mit Transponder und Smartkey betreten werden.
  • Der Zugang zu den Geräten ist an Werktagen zu den normalen Kern-Arbeitszeiten möglich; außerhalb der o.g. Zeiten kann über die Leitwarte der Zugang zu den aufgestellten Rechnern rund um die Uhr - nach Vereinbarung und Abstimmung mit dem KIM-Datacenter Team - beantragt werden.
  • Verlassen des Raumes:
    Vergewissern Sie sich vorher, dass sich niemand mehr im Serverraum befindet.
    Muß das Licht gelöscht werden und die Alarmanlage wieder aktiviert werden.  
  • Solange Sie einen der Schlüssel-Sets aus der Leitwarte mit sich tragen, müssen Sie für die Leitwarte telefonisch erreichbar sein. Dies kann über die Telefone im Serverraum gewährleistet werden.
  • Der Antragsteller, der diese Nutzungsvereinbarung mit seiner Unterschrift bestätigt, sowie sein im Antragsformular genannter Stellvertreter sind berechtigt, die Serverräume des Rechenzentrums zu betreten. Weitere Personen dürfen nicht mitgebracht werden.