Zwei Menschen vor einer weißen Tafel
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Anlegen von neuen Personen in ZEuS

Personen in ZEuS

Seit 2022 werden alle neue Mitarbeiter*innen mit einem Arbeitsvertrag mit der Universität Konstanz von der Personalabteilung angelegt und automatisch nach ZEuS übermittelt. Damit werden für neue Mitarbeiter*innen ein Datensatz in ZEuS angelegt und eine Zuordnung zu deren Organisationseinheiten und AGs vorgenommen. Die Fachbereiche und Abteilungen legen keine neue Mitarbeit*innen an. Die Pflege der personenbezogenen Daten von in ZEuS angelegten Personen bleibt nach wie vor eine dezentrale Aufgabe.

Personen, die Sie uns nicht melden, werden automatisch mit Vertragsbeginn von der Personalabteilung nach ZEuS übermittelt. Im Normalfall müssen Sie dafür nichts tun.

Das Team Campusmanagement legt neue Personen in ZEuS für Sie an in folgendem Fall:

Lehrpersonen, die zwingend vor deren Vertragsbeginn in ZEuS angelegt werden müssen

Für diesen Fall haben wir ein Formular angelegt. Bitte nutzen Sie dieses Formular, um uns die Daten zu übermitteln.

Formular

Bitte loggen Sie sich in die Website ein (s. Menüleiste oben rechts), um auf das Formular zuzugreifen.

Geburtsdatum

Für das Anlegen von Personen in ZEuS ist die Angabe des Geburtsdatums einer Person verpflichtend.

Ohne Geburtsdatum können wir eine Person für Sie leider nicht anlegen.

Das Geburtsdatum dient jeweils zur eindeutigen Identifikation einer Person. Bei Rückfragen zur Notwendigkeit dieser Angabe können Sie gerne auf die Satzung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Universität Konstanz im Rahmen ihrer hochschulspezifischen Aufgabenerfüllung (Stand: Feb. 22) verweisen: https://dokumente.uni-konstanz.de/share/s/xoK5x3LQSQG8k8HOddAA6w