Leihfristen und Verlängerungen

Jedes Medium hat eine festgelegte, garantierte Leihfrist, die  sich ohne Ihr Zutun automatisch verlängert, sofern keine Vormerkung vorliegt.
Sie müssen daher keine Verlängerung beantragen!

Die maximale Leihfrist ist abgelaufen oder jemand hat sich vorgemerkt?
Dann erhalten Sie nach Ablauf der garantierten Leihfrist eine kostenfreie Rückgabeaufforderung.
Sie haben danach 1 Woche Zeit für die Rückgabe.
Bei nicht fristgerechter Rückgabe müssen Sie Mahngebühren zahlen.

Ausnahme: Bei Unterausleihen aus Semester- oder Handapparaten wird keine kostenlose Rückgabeaufforderung verschickt und es fallen Überschreitungsgebühren an.

Medien und Leihfristen mit kostenfreier Rückgabeaufforderung:

Bücher und andere Medien

4 Wochen garantierte Leihfrist + 4 x 4 Wochen Verlängerung (max. 5 Monaten, falls das Medium nicht vorgemerkt wird)

Medien mit Kennzeichnung "1 Woche"

1 Woche garantierte Leihfrist + 4 x 1 Woche Verlängerung (max. 5 Wochen,  falls das Medium nicht vorgemerkt wird)

Zeitschriftenhefte, sozial- und naturwissenschaftliche Zeitschriftenbände

nicht ausleihbar

geisteswissenschaftliche Zeitschriftenbände und Jura-Zeitschriften

1 Woche garantierte Leihfrist + 4 x 1 Woche Verlängerung (max. 5 Wochen, falls der Band nicht vorgemerkt wird)

Medien und Leihfristen ohne kostenfreie Rückgabeaufforderung und mit Überschreitungsgebühr:

Unterausleihe aus Semesterapparaten

maximal 2 Tage - ohne Verlängerung und Rückgabeaufforderung - Überschreitungsgebühr: 3,00 Euro pro Öffnungstag

Unterausleihe aus Handapparaten

1 Woche - ohne Verlängerung und Rückgabeaufforderung - Überschreitungsgebühr: 3,00 Euro pro Öffnungstag

Nicht ausleihbar sind Medien:

  • mit gelbem Punkt (Präsenzexemplar, nicht ausleihbar - Ausnahme: Jura-Bücher mit Gelbpunkt können in einen Handapparat ausgeliehen werden)
  • mit dem Aufkleber „keine Ausleihe“
  • natur- und sozialwissenschaftliche Zeitschriften