Leihfristen und Verlängerungen

Jedes Medium hat eine festgelegte, garantierte Leihfrist.

Sie verlängert sich ohne Ihr Zutun automatisch, sofern keine Vormerkung vorliegt, bis zu einer Höchstgrenze. Sie müssen daher keine Verlängerung beantragen!

Die maximale Leihfrist ist abgelaufen oder jemand hat sich vorgemerkt?
Dann erhalten Sie nach Ablauf der garantierten Leihfrist eine kostenfreie Rückgabeaufforderung. Sie haben danach 1 Woche Zeit für die Rückgabe. Bei nicht fristgerechter Rückgabe müssen Sie Mahngebühren zahlen.

Ausnahme: Bei Unterausleihen aus Semester- oder Handapparaten wird keine kostenlose Rückgabeaufforderung verschickt und es fallen Überschreitungsgebühren an.

Medien und Leihfristen mit kostenfreier Rückgabeaufforderung:

Bücher und andere Medien

4 Wochen garantierte Leihfrist + Verlängerung bis zu max. 5 Monaten (falls nicht vorgemerkt)

Medien mit Kennzeichnung "1 Woche"

1 Woche garantierte Leihfrist + Verlängerung bis zu max. 5 Wochen (falls nicht vorgemerkt)

Zeitschriftenhefte, sozial- und naturwissenschaftliche Zeitschriftenbände

nicht ausleihbar

geisteswissenschaftliche Zeitschriftenbände und Jura-Zeitschriften ohne Gelbpunkt

1 Woche garantierte Leihfrist + Verlängerung bis zu max. 5 Wochen (falls nicht vorgemerkt)

Medien und Leihfristen ohne kostenfreie Rückgabeaufforderung und mit Überschreitungsgebühr:

Unterausleihe aus Semesterapparaten

maximal 2 Tage - ohne Verlängerung und Rückgabeaufforderung - Überschreitungsgebühr: 3,00 Euro pro Öffnungstag

Unterausleihe aus Handapparaten

1 Woche - ohne Verlängerung und Rückgabeaufforderung - Überschreitungsgebühr: 3,00 Euro pro Öffnungstag

Nicht ausleihbar sind Medien:

  • mit gelbem Punkt
  • mit dem Aufkleber „keine Ausleihe“
  • natur- und sozialwissenschaftliche Zeitschriften