Gebühren und Mahnungen
Die Bibliothek erhebt folgende Gebühren:
Gebühren für einen Bibliotheksausweis
Für Studierende und Mitarbeiter*innen der Universität Konstanz ist der Bibliotheksausweis gebührenfrei. Studierendenausweis und Mitarbeiterausweis sind gleichzeitig Bibliotheksausweis.
Leser*innen, die nicht zur Universität gehören, zahlen für einen Bibliotheksausweis eine Gebühr:
- Jahresgebühr: 30,00 Euro
- Monatsgebühr: 10,00 Euro
- Einzelausleihgebühr: Der Ausweis ist kostenfrei, pro Ausleihe eines Mediums werden 3,00 Euro berechnet.
Gebührenbefreit sind:
- Schüler*innen (Vorlage des Schülerausweises)
- Studierende anderer Hochschulen (Vorlage des Studierendenausweises)
- in Ausbildung befindliche Personen (Vorlage eines Nachweises)
- EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld I und II bzw. Sozialhilfe und vergleichbaren Sozialleistungen
- Mitglieder*innen im Verein der Ehemaligen der Universität Konstanz (VEUK)
- sonstige Personen, die in einem besonders nahen Verhältnis zur Universität stehen (Gastdozent*innen, Research Fellows, Angehörige der Internationalen Bodenseehochschule, bis zum Ruhestand an der Universität Konstanz beschäftigte ehemalige Mitarbeiter*innen)
Mahngebühren
Sie haben nach Erhalt der kostenfreien Rückgabeaufforderung eine Woche Zeit für die Rückgabe der Medien. Danach werden Mahngebühren erhoben. Zwischen den Mahnstufen liegen jeweils sieben Öffnungstage.
Übersicht über die Gebühren:
- 1. Mahnung
1,50 Euro
- 2. Mahnung
zusätzlich 5 Euro
- 3. Mahnung
zusätzlich 10 Euro + Sperrung des Ausweises
Wenn Sie das Medium auch nach der 3. Mahnung nicht zurückgeben, schaffen wir auf Ihre Kosten ein Ersatzexemplar an. Zu den bereits angefallenen Mahngebühren kommen dann die Beschaffungskosten und 20,00 Euro Bearbeitungsgebühr hinzu.
Der Benutzungsservice hilft bei Fragen zu:
- Ausleihkonto
- Gebühren und Mahnungen
- Verlust oder Beschädigung von ausgeliehenem Material
Überschreitungsgebühren
Bei Unter-Ausleihen aus Semesterapparaten und Zwischen-Ausleihen aus Handapparaten fallen hohe Überschreitungsgebühren an:
- 3,00 Euro pro Öffnungstag und ausgeliehener Einheit
- zusätzliche Mahngebühr
- keine kostenfreie Rückgabeaufforderung, keine Verlängerung
Zahlungserinnerung
Eine Zahlungserinnerung erhalten Sie, wenn die angefallenen Mahngebühren zehn Euro übersteigen und Sie die Mahngebühren nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt haben.
Die Zahlungserinnerung wird mit der Post verschickt und mit einer Portoersatzgebühr von 0,70 Euro in Rechnung gestellt.
Studierende und Externe werden ab einem offenen Betrag von 25,- Euro für die Ausleihe gesperrt.
Schließfächer und Bücherwagen
Schließfächer innerhalb der Bibliothek können Studierende in der ersten Vorlesungswoche jedes Semesters erhalten. Die Ausgabe erfolgt über die KIM-Beratung.
Einen abschließbaren Bücherwagen können Studierende mit Schwerbehinderung sowie Promovierende bei der KIM-Beratung beantragen.
Für abschließbare Bücherwagen und Schließfächer fällt eine Nutzungsgebühr von 10,00 Euro an.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte beim Schalter „Ausleihservice“ (Mo - Fr: 8 - 17 Uhr)
- Überweisung auf das Konto der Universität
- Online-Zahlung mit MasterCard, Visa oder Elektronischer Lastschrift (DE) über Servicefunktion "Bibliothekskonto"
Bankverbindung
Empfänger: Universitätskasse Konstanz
Bankinstitut: BW-Bank Konstanz
IBAN: DE92 6005 0101 7486 5012 74
BIC: SOLA DE ST
Geben Sie bei der Überweisung bitte immer Ihre Bibliotheksausweisnummer (Matrikelnummer 01/..., Mitarbeiternummer 03/... oder Externenausweisnummer 05/...) an.