Das Landesdatenschutzgesetz (LDSG BW) und das Telemediengesetz (TMG) verlangen, dass personenbezogene Daten während der Übertragung vor unberechtigter Einsichtnahme, Vervielfältigung und Veränderung geschützt werden (Schutz personenbezogener Daten durch sog. Transportkontrolle, § 9 Abs. 3 Nr. 9 LDSG BW sowie § 13 Abs. 7 Nr. 2a TMG).

Wenn Sie auf Ihren Webseiten z.B. Online-Formulare anbieten, die es den Besucher*innen ermöglichen, personenbezogene Daten einzugeben und über Netzwerke zu übertragen (z.B. für die Anmeldung zu Kursen, Prüfungen oder Tagungen sowie zur Kontaktaufnahme), wird die Verwendung einer sicheren Transportverschlüsselung als erforderlich angesehen, um auf dem Transportweg für den Schutz dieser sensiblen Daten zu sorgen.

Da die meisten Browser verschlüsselte Seiten mit einem entsprechenden Symbol kennzeichnen und die Web-Adresse mit https:// beginnt, kann der*die Besucher*in schon beim Aufruf des Formulars erkennen, dass seine Daten verschlüsselt übertragen werden (s. Abbildung).

Kennzeichnung verschlüsselter Seiten in Firefox

Mit zunehmendem Interesse hinsichtlich Kommunikationssicherheit erhöht sich auch die individuelle Sensibilität Ihrer Besucher*innen. Durch die Verwendung einer Transportverschlüsselung zeigen Sie Ihren Besucher*innen, dass die an Sie übermittelten Informationen angemessen geschützt sind.

Wenn Sie auf Ihren Webseiten Online-Formulare anbietet und diese noch nicht ausschließlich über HTTPS abgerufen werden können, unterstützen wir Sie bei der Umstellung. Kontaktieren Sie uns.