Verbund der dezentralen IT-Sicherheitsbeauftragten

Gemäß Abschnitt 4 der Leitlinie zur Informationssicherheit der Universität Konstanz (PDF) benennen die zentralen Einrichtungen und Fachbereiche der Universität Konstanz jeweils eine*n Ansprechpartner*in, sog. dezentrale*n IT-Sicherheitsbeauftragte*n.

Benennung einer dezentralen Sicherheitsbeauftragten gemäß Abschnitt 4 der Leitlinie zur Informationssicherheit der Universität Konstanz

Die dezentrale IT-Sicherheitsbeauftragte ist zuständig für die Belange der IT-Sicherheit in der jeweiligen Organisationseinheit. Dies soll gewährleisten, dass vor dem Hintergrund der teilweise verborgenen organisatorischen Unterstrukturen und Zuständigkeiten Hinweise und Empfehlungen zur IT-Sicherheit schnelle und zielgerichtete Verbreitung in der IT-Landschaft der Universität finden.

Die Leitung der Organisationseinheiten bleibt für die Sicherheit der dort betriebenen IT-Systeme, Netze und gespeicherten Daten im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse verantwortlich und sorgt für die Umsetzung der notwendigen IT-Sicherheitsmaßnahmen in ihrer Organisationseinheit.

Hinweise zum Datenschutz:

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung der Universität Konstanz. Zusätzlich gil : Die erhobenen Formulardaten werden via E-Mail an das zentrale Informationssicherheitsmanagementteam (Gruppenpostfach) transportverschlüsselt geleitet und dort weiter verarbeitet. Eine Speicherung der Formulardaten auf dem Server, wo sie erhoben werden (CMS), findet nicht statt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist die Leitlinie zur Informationssicherheit (Abschnitt 4) vom 6. März 2012. Die Antragsdaten werden bis zur Rücknahme der Berufung aufgehoben.

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