Was sammelt das Universitätsarchiv?
Das Archivgut, das im Universitätsarchiv dauerhaft sicher verwahrt wird, stammt aus zwei Bereichen:
Nach den Bestimmungen der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv Konstanz vom 19. März 1993 unterliegen die zentrale Verwaltung und die universitären Einrichtungen sowie die Sektionen und Fachbereiche einer Anbietungspflicht. Das bedeutet, dass das dort im Rahmen der Aufgabenerfüllung erzeugte (analoge und digitale) Schriftgut, sofern es für die Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigt wird bzw. spätestens jedoch nach Ablauf von 30 Jahren, dem Universitätsarchiv angeboten werden muss. Eine Vernichtung von Unterlagen oder Löschung von Daten ohne Rücksprache mit dem Universitätsarchiv ist damit unzulässig.
Neben dieser amtlichen Überlieferung besteht ein Teil des Schriftguts, das in den Magazinen verwahrt wird, aus der eigenen Sammeltätigkeit des Archivs und aus der Übergabe von Materialien durch Universitätsangehörige.
Unabhängig vom Trägermaterial sammelt das Archiv Unterlagen aus allen Bereichen der Universität. Mit der zunehmenden Digitalisierung sind es auch immer mehr elektronische Daten, die dem Universitätsarchiv angeboten werden. Diese gilt es nicht nur revisionssicher zu archivieren, sondern auch dauerhaft lesbar zu halten. Das Universitätsarchiv besitzt hierfür mit DIMAG eine fachgerechte Lösung für die digitale Langzeitarchivierung.
Um Überlieferungslücken zu verhindern ist das Universitätsarchiv auf die Mithilfe und Unterstützung aller Universitätsangehörigen angewiesen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter der Universität Konstanz sowie alle Studierenden und deren VertreterInnen können dem Archiv Unterlagen anbieten. Das Universitätsarchiv interessiert sich dabei für alle Unterlagen, die zentrale Ereignisse, das alltägliche Leben und Forschen an der Universität oder aber Besonderes dokumentieren.