Neues Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft
Ab dem 1. März treten neue Regeln des Urheberrechts für Schulen, Universitäten, Bibliotheken und andere Bildungseinrichtungen in Kraft. Neuerungen des „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) sind eine Reihe neu gestalteter Ausnahmeregelungen (Schranken) des Urheberrechts.
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