Das Universitätsarchiv

Das Universitätsarchiv ist die zentrale Stelle für die Sicherung und Dokumentation der Geschichte der Universität Konstanz. Zugleich dient es als „Gedächtnis der Verwaltung“. Aufgabe des Archivs ist es, das relevante Schriftgut der Verwaltung sowie aller Einrichtungen und Abteilungen dauerhaft zu bewahren. Zur Ergänzung der amtlichen Überlieferung wird darüber hinaus weiteres Material gesammelt, das in einem inhaltlichen Bezug zur Universität steht. Das Spektrum reicht dabei von Flugblättern und Plakaten über audiovisuelle Materialien bis hin zu privaten Sammlungen unterschiedlichster Art und, in kleinerem Umfang, auch Objekten wie bspw. Pokale,  Stempel und wissenschaftliche Gerätschaften.

Nach ersten Überlegungen und Initiativen Ende der 1970er Jahre wurde das Universitätsarchiv schließlich 1986  als eine Zentrale Einrichtung der Universität Konstanz gegründet. 2006 wurde es der Universitätsbibliothek angegliedert und ist heute eine Abteilung des Kommunikations-, Informations- und Medienzentrums (KIM).

Das Universitätsarchiv verwahrt gegenwärtig Archivgut im Umfang von rund 1.800 laufenden Metern. Die ältesten Unterlagen stammen dabei aus den 1920er Jahren, die jüngsten aus dem Jahr 2020. Neben der Dokumentation von Verwaltungshandeln spiegelt sich in dem Schriftgut die Geschichte der 1966 gegründeten Universität Konstanz sowie das Leben und Arbeiten an einer wissenschaftlichen Hochschule.

Das Universitätsarchiv versteht sich als Dienstleister nach innen und nach außen. Das Archiv bietet für die Verwaltung, Sektionen- und Fachbereiche, Lehrstühle und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, analoge und digitale Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden, aber von Bedeutung sind, am Ort dauerhaft aufzubewahren. Eigene Kapazitäten werden so entlastet und gleichzeitig die gesetzliche Angebotspflicht erfüllt. Ebenso werden auf interne und externe Anfragen sachliche Informationen geliefert und Forschungsprojekte unterstützt.

Als öffentliche Einrichtung arbeitet das Archiv auf der Grundlage des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg und der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv von 1993. Ebenso gelten für die dauerhafte Archivierung der Unterlagen die Bestimmungen des Datenschutzes.