Pflichten
Der Nutzer hat bei der Nutzung des Server Housing Services und dem Betrieb des Nutzer-Equipments im Stellplatz sicherzustellen, dass die nachfolgenden Nutzungsbedingungen durch ihn und seine Mitarbeiter (antragstellender Netzadministrator, dessen Vertreter; im folgenden auch „Beauftragte“ genannt) eingehalten werden:
- Es ist dem Nutzer strikt untersagt, dauerhafte oder strukturelle Veränderungen irgendeines Teiles des Stellplatzes oder des RZ herbeizuführen, insbesondere die Boden-Abdeckung anzuheben oder Löcher hineinzubohren oder Arbeiten an den Kabelführungen im RZ vorzunehmen.
- Der Nutzer hat den ihm zugewiesenen Server Housing-Stellplatz sauber zu halten und Müll, Verpackungsmaterial sowie solches Nutzer-Equipment, das nicht im RZ genutzt wird, unverzüglich aus dem RZ zu entfernen. Eine Zwischenlagerung ist nicht gestattet. Kabel müssen innerhalb der Racks sachgemäß verlegt werden; eine Kabelverlegung im Doppelboden ist ohne Abstimmung mit dem RZ nicht gestattet.
- Das gesamte Nutzer-Equipment muss entsprechend den Hersteller-Angaben in der mitgelieferten Dokumentation installiert, betrieben und gewartet werden.
- Bei Installation und Betrieb des Nutzer-Equipments hat der Nutzer die in aktuellen Anordnungen vor Ort festgelegten Grenzwerte hinsichtlich Gewicht, Größe, Stromverbrauch, Wärme-Emissionen, Geräuschentwicklung sowie sonstigen Merkmalen des Nutzer-Equipments einzuhalten.Der Betrieb von drahtlosen Kommunikations- oder Übertragungsgeräten (Wireless LAN o.Ä.) sowie der Betrieb jedes anderen Gerätes, das elektromagnetische oder sonstige Strahlung emittiert, die das ordnungsgemäße Funktionieren der IT- oder Telekommunikationseinrichtungen im RZ stören kann, ist dem Nutzer untersagt.
- Der Nutzer darf administrative Arbeiten an seinem Equipment nur in den Bereichen durchführen, die ihm ausdrücklich für administrative Arbeiten zugewiesen sind.
- Es ist dem Nutzer strikt untersagt, Nutzer-Equipment außerhalb des ihm zugewiesenen Stellplatzes aufzubauen, zu lagern oder zu betreiben.
- Der Nutzer darf giftige, entflammbare, explosive oder in anderer Weise gefährliche Materialien, wie z.B. Batterien oder Reinigungsmittel, Waffen jeglicher Art, Flüssigkeiten, Kameras/Video-Ausrüstungen oder Tabak und ähnliche Produkte nicht in das RZ bringen.
- Der Nutzer darf im RZ weder eigene Generatoren noch Stromversorgungs-Equipment betreiben.
- Der Nutzer darf keine Schließvorrichtungen im RZ anbringen oder ersetzen; er darf auf keine andere Weise den Zugriff von RZ-Vertretern auf Teile des RZ blockieren.
- Der Nutzer unterwirft sich den Richtlinien des RZ, den weiteren Dokumenten des RZ zur Hausordnung einschließlich deren Überarbeitungen sowie allen angemessenen Anweisungen der Vertreter des RZ.