Neuer DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“

Im neuen Kodex wird die Forderung nach Open Science und dem damit verbundenen Management von Forschungsdaten deutlich, nämlich dem Zugang zu und der Archivierung von Forschungsergebnissen. Der Kodex tritt am 1.8.2019 in Kraft und ist für alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen rechtsverbindlich (Übergangsfrist bis zum 31.7.2021). Er löst die aus dem Jahre 1998 stammende „Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG ab.

Auszüge aus der Denkschrift:

Leitlinie 15 Publikationsorgan:
„Neben Publikationen in Büchern und Fachzeitschriften kommen insbesondere auch Fachrepositorien, Daten- und Softwarerepositorien sowie Blogs in Betracht.“

Leitlinie 13 Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen:
„Dazu gehört es auch, soweit dies möglich und zumutbar ist, die den Ergebnissen zugrunde liegenden Forschungsdaten, Materialien und Informationen, die angewandten Methoden sowie die eingesetzte Software verfügbar zu machen und Arbeitsabläufe umfänglich darzulegen.“

 Leitlinie 17 Archivierung:
„Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichern öffentlich zugänglich gemachte Forschungsdaten beziehungsweise Forschungsergebnisse sowie die ihnen zugrunde liegenden, zentralen Materialien und gegebenenfalls die eingesetzte Forschungssoftware, gemessen an den Standards des betroffenen Fachgebiets, in adäquater Weise und bewahren sie für einen angemessenen Zeitraum auf. Sofern nachvollziehbare Gründe dafür existieren, bestimmte Daten nicht aufzubewahren, legen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dies dar. Hochschulen und außerhochschulische Forschungseinrichtungen stellen sicher, dass die erforderliche Infrastruktur vorhanden ist, die die Archivierung ermöglicht.“