3-G-Prinzip bei Bibliotheksbesuch

Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sieht vor, dass die Benutzung von Bibliotheken nur noch unter Einhaltung des 3-G-Prinzips gestattet ist.

3-G-Prinzip bedeutet, dass eine die Bibliothek nutzende Person entweder vollen Impfschutz vorweisen muss, eine nicht länger als sechs Monate zurückliegende Corona-Infektion oder einen offiziellen und tagesaktuellen negativen Schnelltest. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass dies ab Montag, den 23. August 2021 am Bibliothekseingang vom Aufsicht führenden Personal kontrolliert werden muss, und haben Sie den entsprechenden Nachweis dabei. 

Die Ausleihe von vorbestellten Medien und Rückgaben sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Durch die flächendeckende 3-G-Prüfung für die Bibliotheksnutzung werden einige Erleichterungen für den Bibliotheksbetrieb möglich. So können dadurch mehr Arbeitsplätze in der Bibliothek angeboten werden und Personen, die am Arbeitsplatz sitzen, dürfen künftig die Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen.